9.1. Das Geschäftsführende Präsidium führt die laufenden Geschäfte der Gesellschaft, es stellt den vorläufigen Haushaltsplan auf und informiert das Gesamtpräsidium über seine Arbeit sowie über Fragen, die aus seiner Sicht der Beratung und Beschlussfassung des Gesamtpräsidiums bedürfen. Zur Erledigung dieser Aufgaben kann das geschäftsführende Präsidium einen ihm verantwortlichen Geschäftsführer als Leiter der Geschäftsstelle sowie
weiteres Personal anstellen. Den Umfang der Vertretungsmacht in dem ihm zugewiesenen Geschäftskreis regelt der Anstellungsvertrag
9.2. Das Geschäftsführende Präsidium besteht aus:
a. dem Präsidenten,
b. dem Ersten und Zweiten Vizepräsidenten,
c. dem Generalsekretär,
d. dem Schriftführer,
e. dem Schatzmeister.
9.3. Der Präsident, bei seiner Verhinderung einer der Vizepräsidenten, beruft die Mitgliederversammlung und die Sitzungen der Präsidien unter Mitteilung der Tagesordnung ein und führt den Vorsitz. Der Präsident sitzt der Gesellschaft vor. Er leitet den wissenschaftlichen DOG-Kongress der Gesellschaft, soweit nicht im Einzelfall das Gesamtpräsidium einen Kongress Präsidenten bestellt hat.
9.4. Der Erste Vizepräsident wird nach seiner Amtszeit Präsident der Gesellschaft. Der Präsident wird nach seiner Amtszeit Zweiter Vizepräsident und unterstützt den Präsidenten bei der Vorbereitung und Durchführung der wissenschaftlichen Jahrestagung.
9.5. Der Generalsekretär hat die Aufgabe, die Kontinuität der Arbeit der Gesellschaft in Grundsatzfragen zu wahren. Ihm obliegt federführend die Pflege der Kontakte zu anderen Verbänden und Gesellschaften, den Kammern und der öffentlichen Verwaltung. Dem Generalsekretär ist ferner die Geschäftsstelle unterstellt.
9.6. Der Schriftführer führt die Sitzungsprotokolle und betreut die Publikationsorgane der Gesellschaft. Er koordiniert die Arbeit der Sektionen, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen sowie deren Publikationen
9.7. Der Schatzmeister verwaltet unter Beachtung aller gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Präsidien das Gesamtvermögen der Gesellschaft. Er ist verpflichtet, über die Finanzlage in jeder Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten und dem Geschäftsführenden Präsidium jederzeit Auskunft zu erteilen. Zur Erledigung der zu seinem Aufgabenbereich gehörenden Buchführung sowie zur Erstellung des Jahresabschlusses kann sich der Schatzmeister mit Zustimmung des Vorstandes der Hilfe eines Angehörigen der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe bedienen.